Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der synalis GmbH & Co. KG, Bonn
§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Leistungen, insbesondere Warenlieferung, Reparatur, Service und Beratung. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, auf die insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung verwiesen wird, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot, Preise
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob es schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. Email) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Die synalis GmbH & Co KG kann dieses Angebot wahlweise innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen. Angebote der synalis GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich, auch bzgl. der Preisangaben. Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Lieferfristen und Selbstbelieferungsvorbehalt
Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 4 Versand und Gefahrübergang
Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Geschäft des Verkäufers verlassen hat. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Bei Lieferungen an uns geht die Gefahr erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle auf uns über.
Bei Verkaufsgeschäften gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf) gilt die zuvor genannte Regelung nicht.
§ 5 Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Gewährleistung
Die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 1 Jahr. Bei Verkaufsgeschäften gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf) gilt bei gebrauchter Ware eine auf 1 Jahr verkürzte Gewährleistungsfrist.
Diese Regelungen gelten nicht für die Fristen bzgl. Bauwerken nach § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB.
Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles liegt das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern beim Verkäufer.
Entsteht im Zuge eines Gewährleistungsfalles ein Rücktrittsrecht, so ist dies zwischen Unternehmern in angemessener Frist auszuüben; danach bleibt es bei der Pflicht zur Erbringung der Primärleistung.
§ 7 Gewährleistung bei Kauf und Integration von Fremdsoftware
Auftretende Mängel zeigt der Käufer dem Verkäufer in allen erkennbaren Einzelheiten an. Dabei befolgt er die Hinweise des Verkäufers zur Fehleranalyse. Der Käufer ermöglicht dem Verkäufer auf dessen Kosten eine online Verbindung zur Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, wenn die technischen Möglichkeiten bestehen. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Fremdsoftware wirkt sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen der synalis GmbH & Co. KG aus. Dies gilt insbesondere bei System-, Systemintegrations- und Projektverträgen, deren Basis Fremdsoftware ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Gewährleistungsregeln.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen die Firma synalis GmbH & Co. KG bestehen, wenn diese, einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit entsteht eine Haftungspflicht nur, wenn es um einen Schadenersatz wegen Verzuges geht oder Kardinalpflichten verletzt wurden. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Jedenfalls ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Regelung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ebenso wenig bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
§ 9a Haftung bei Datenverlust
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftraggeber durch die Erstellung von Sicherheitskopien oder auf sonstige geeignete Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Datenverluste sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung für Datenverluste unberührt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach deren Erhalt zu bezahlen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, eben sowenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Bonn. Gerichtsstand ist für alle Leistungen, Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Aufschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
